AGB

 
 

Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen – Inland der Firma Zweigart & Sawitzki, Sindelfingen in Anlehnung an die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie

§ 1 Allgemeines

Den Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von uns oder mit uns liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich vereinbart wurden.

Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, bleiben die übrigen gleichwohl wirksam. Der Käufer erkennt diese Konditionen durch Auftragserteilung, Entgegennahme der Auftragsbestätigung sowie Entgegennahme der Lieferung als für ihn verbindlich an.

Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über internatio­nalen Kauf von beweglichen Sachen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungspflicht des Käufers ist Sindelfingen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft erge­benden Streitigkeiten ist Stuttgart.

 

§ 2 Vertragsinhalt

Aufträge sind von uns angenommen, wenn eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgt.

Bei Blockaufträgen sind Umdispositionen des erteilten Auftrages nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig.

 

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Artikelsortierung innerhalb von Aufträgen bleibt Teillieferung vorbehalten. Verpackung wird nur berechnet, wenn vom Käufer eine Spezialverpackung gewünscht wird. Die Versandkostenpauschale pro Auftrag beträgt Euro 4,90. Bei einem Auftragswert unter Euro 50,00 beläuft sich die Pauschale auf Euro 7,90. Bei Aufträgen ab Euro 250,00 liefern wir frei Haus.

 

§ 4 Beanstandungen

Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware unter Angabe der Beanstandungen sowie Artikel- und Lieferscheinnummer schriftlich anzuzeigen.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Dessins sind von Beanstandungen ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift.

Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden oder positiver Vertragsverletzung stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten haben.

Nach Zuschnitt oder anderer begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist eine Beanstandung ausgeschlossen.

Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche infolge EAN- oder sonstiger Codierung sind ausgeschlossen

 

§ 5 Zahlung

Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schulden­postens verwendet.

Schecks gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung.

Wechsel werden nicht angenommen.

 

§ 6 Zahlungsverzug

Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen von 3 % über EZB­-Diskont berechnet.

Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, es sei denn es wird unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauszahlung vor Ablieferung der Ware geleistet.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterver-arbeiten (Vorbehaltsware). Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.

Der Käufer hat uns im Falle der Zahlungseinstellung oder der Pfändung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Zur Wahrung unserer Rechte hat er uns alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Er gestattet uns oder einem von uns Beauftragten den Zutritt zu seinen Räumen.

Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt; uns steht damit der vom Käufer eingezogene Erlös bis zur Höhe unserer Forderungen zu.

 

§ 8 Muster-, Copyright- und Markenschutz

Stoffmuster, Dessins, Stickvorlagen und Stickideen sind gesetzlich geschützt; der Schutz als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster bleibt vorbehalten; sie dürfen nur mit unserer Zustimmung vervielfältigt oder kopiert werden.

“ZWEIGART” als Wort- oder Bildzeichen und als Emblem sind geschützte Marken und dürfen nur in Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwendet werden.

Dies gilt auch für einzelne von uns entwickelte oder verwendete Artikelnamen.