Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen – Inland der Firma Zweigart & Sawitzki, Sindelfingen, in Anlehnung an die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie § 1 Allgemeines Den Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von uns oder mit uns liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich vereinbart wurden. Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, bleiben die übrigen gleichwohl wirksam. Der Käufer erkennt diese Konditionen durch Auftragserteilung, Entgegennahme der Auftragsbestätigung sowie Entgegennahme der Lieferung als für ihn verbindlich an. Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über internationalen Kauf von beweglichen Sachen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungspflicht des Käufers ist Sindelfingen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart. § 2 Vertragsinhalt
Aufträge sind von uns angenommen, wenn eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind handelsüblich und können nicht beanstandet werden. Berechnet wird nur die gelieferte Menge. Bei Blockaufträgen sind Umdispositionen des erteilten Auftrages nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. § 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Artikelsortierung innerhalb von Aufträgen bleibt Teillieferung vorbehalten. Verpackung wird nur berechnet, wenn vom Käufer eine Spezialverpackung gewünscht wird.
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands berechnen wir pauschal 4,90 EUR bei einem Bestellwert bis Netto 99,99 EUR. Ab einem Bestellwert von Netto 100,00 EUR liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
Auslandslieferungen: Bei Lieferungen nach Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg berechnen wir pauschal 9,90 EUR bei einem Bestellwert bis 249,99 EUR. Ab einem Bestellwert von 250,00 EUR liefern wir nach Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg versandkostenfrei.
Lieferungen in die Schweiz: Bei Lieferungen in die Schweiz berechnen wir pauschal 15,00 Schweizer Franken bei einem Bestellwert bis 299,99 Schweizer Franken. Ab einem Bestellwert von 300,00 Schweizer Franken liefern wir in die Schweiz versandkostenfrei.
§ 4 Beanstandungen
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware unter Angabe der Beanstandungen sowie Artikel- und Lieferscheinnummer schriftlich anzuzeigen.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Dessins sind von Beanstandungen ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden oder positiver Vertragsverletzung stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Nach Zuschnitt oder anderer begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist eine Beanstandung ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche infolge EAN- oder sonstiger Codierung sind ausgeschlossen. § 5 Zahlung
Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldenpostens verwendet. Schecks gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. § 6 Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen von 3 % über EZB-Diskont berechnet.
Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, es sei denn es wird unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauszahlung vor Ablieferung der Ware geleistet. § 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten (Vorbehaltsware). Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
Der Käufer hat uns im Falle der Zahlungseinstellung oder der Pfändung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Zur Wahrung unserer Rechte hat er uns alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Er gestattet uns oder einem von uns Beauftragten den Zutritt zu seinen Räumen. Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt; uns steht damit der vom Käufer eingezogene Erlös bis zur Höhe unserer Forderungen zu. § 8 Muster-, Copyright- und Markenschutz
Stoffmuster, Dessins, Stickvorlagen und Stickideen sind gesetzlich geschützt; der Schutz als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster bleibt vorbehalten; sie dürfen nur mit unserer Zustimmung vervielfältigt oder kopiert werden.
„ZWEIGART“ als Wort- oder Bildzeichen und als Emblem sind geschützte Marken und dürfen nur in Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwendet werden. Dies gilt auch für einzelne von uns entwickelte oder verwendete Artikelnamen. |