AGB
Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen - Inland der Firma Zweigart & Sawitzki, Sindelfingen |
§ 1 Allgemeines Den Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von uns oder mit uns liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Anders lautende Einkaufsbedingungen Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über internationalen Kauf von Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungspflicht des Käufers ist Sindelfingen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart. |
§ 2 Vertragsinhalt Aufträge sind von uns angenommen, wenn eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgt. Bei Blockaufträgen sind Umdispositionen des erteilten Auftrages nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. |
§ 3 Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Artikelsortierung innerhalb von Aufträgen bleibt Teillieferung vorbehalten. Verpackung wird nur berechnet, |
§ 4 Beanstandungen Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware unter Angabe der Beanstandungen sowie Artikel- und Lieferscheinnummer schriftlich anzuzeigen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Dessins sind von Beanstandungen ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden oder positiver Vertragsverletzung stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Nach Zuschnitt oder anderer begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist eine Beanstandung ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche infolge EAN- oder sonstiger Codierung sind ausgeschlossen |
§ 5 Zahlung Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldenpostens verwendet. Schecks gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. |
§ 6 Zahlungsverzug Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen von 3 % über EZB-Diskont berechnet. |
§ 7 Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterver-arbeiten (Vorbehaltsware). Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Der Käufer hat uns im Falle der Zahlungseinstellung oder der Pfändung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Zur Wahrung unserer Rechte hat er uns alle erforderlichen Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der |
§ 8 Muster-, Copyright- und Markenschutz Stoffmuster, Dessins, Stickvorlagen und Stickideen sind gesetzlich geschützt; der Schutz als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster bleibt vorbehalten; sie dürfen nur mit "ZWEIGART" als Wort- oder Bildzeichen und als Emblem sind geschützte Marken und dürfen nur in Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwendet werden. Dies gilt auch für einzelne von uns entwickelte oder verwendete Artikelnamen. |